Grundsteuerreform trifft jeden Eigentümer
Die beschlossene Grundsteuerreform für ganz Deutschland rückt immer näher. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 die „alte“ Rechtslage der Bewertung von Grundstücken durch den Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Somit muss nun eine neue Berechnung der Werte erfolgen. Hierzu hat die Bundesregierung den Ländern die Möglichkeit gegeben ein eigenes Berechnungsmodel anzuwenden. Das Land Niedersachsen hat sich für das „Flächenmodell“ entschieden und es durch eine Lagekomponente erweitert.