Kurzbewertung für Immobilien

Die "kurze" Bewertung

schnell – günstig – zuverlässig – Die Kurzbewertung für Immobilien !

Die Kurzbewertung für Immobilien ist ideal geeignet für den Ankauf oder Verkauf einer Immobilie. Ebenso bei Preisfindungen innerhalb der Familie, bzw. im Bekannten – oder Verwandtenkreis.
Geht es Ihnen um eine “kurze” Wertermittlung, eine Kaufpreisplausibilisierung oder Verkaufsvorbereitungen?
Dann ist Ihnen mit einem Kurzgutachten sicher weiter geholfen.

Die gesamte Kurzbewertung erfolgt zum fest vereinbarten Honorar welches mit Ihnen im Vorfeld vereinbart wird.

Der Ablauf ist ganz einfach:

Kurzbewertung für Immobilien

1. Besprechung / Telefonat

In einem ersten Telefonat wird der Umfang der Bewertung und die Immobilienart besprochen. Es wird die mögliche Vorgehensweise erläutert und mit Ihnen abgestimmt. Dann erhalten Sie eine Checkliste der benötigten Unterlagen. Falls Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, können wir diese besorgen oder es wird vereinbart, dass mit Ihren Vorgaben gearbeitet werden soll. Dies ist im Rahmen einer Kurzbewertung möglich.

2. Ortstermin

Ausführliche Besichtigung des Bewertungsobjektes (ca. 1-1,5 Stunden, je nach Objektgröße). Der Ortstermin ist wichtig, ohne diesen Termin kann keine Bewertung erfolgen. Die Besichtigung umfasst idealerweise das ganze Bewertungsobjekt. Ist in Teilbereichen keine Besichtigung möglich wird mit Annahmen oder Ihren Vorgaben bewertet.

3. Berechnung

Jetzt wird die Kurzbewertung erstellt. Sie umfasst eine Kurzform der Gebäudebeschreibung ebenso wie den Berechnungsweg und die Begründung der Verfahrenswahl.

4. Postweg / oder Email

Nach Fertigstellung der Kurzbewertung wird diese Ihnen per Post in gebundener Fassung zugestellt (Auf Wunsch zusätzlich per Email). Evtl. Fragen zur Bewertung können selbstverständlich im Nachgang besprochen werden.

Inhalt der Kurzbewertung für Immobilien

Objektbesichtigung und Bewertung durch geprüften und zertifizierten Sachverständigen

Berechnung des Immobilienwertes auf Grundlage eines der Berechnungsverfahrens gem. ImmoWertV.  Sachwertverfahren,  Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren

Dokumentation inkl. Aufnahme Objektbilder und Zustand

Hinweis auf mögliche Schadstoffe

Aktuelle amtliche Bodenrichtwertauskunft (öffentlicher Bodenrichtwert)

Plausibilisierung der Wohnfläche (anhand der vorhandenen Pläne oder Berechnungen)

Schadensaufnahme von offensichtlichen Schäden (keine Bauteilöffnung). Schätzung pauschaler Aufwand der Beseitigung.

Berücksichtigung von Rechten Wegerechte, Wohnrechten, Nießbrauchrechten, etc

Ca. 20-25 Seiten Auswertung

Falls Sie eine Immobilienbewertung für gerichtliche Fälle, Behörden oder zum Nachweis des “gemeine geringeren Wertes” (Finanzamt, §198 BewG) benötigen, ist eine Kurzbewertung in der Regel nicht ausreichend. Hier ist der Bedarf für ein Vollgutachten nach § 194 BauGB gegeben.

Eine Kurzbewertung ist günstig und meist kurzfristig möglich.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Tobias Geipel

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