Gutachten

Gutachten für Immobilien gem. § 194 BauGB

Bei der Erstellung von Gutachten für Immobilien (Verkehrswertgutachten) ist der Inhalt durch die ImmoWertV vorgegeben. Dieser sollte exakt eingehalten werden um eine „wasserfeste“ Immobilienbewertung zu erstellen. Besonders für gerichtliche Zwecke ist hierbei kein Spielraum möglich. Der § 194 BauGB regelt dies mit dem folgenden Wortlaut: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Ein Wertermittlung beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

  • Objektaufnahme vor Ort, Ortstermin je nach Objektgröße 1-2 Stunden
  • Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der üblichen Nutzung
  • Detaillierte Erfassung und Beschreibung der Immobilie und Grundstückseigenschaften sowie Außenanlagen
  • Beschreibung der Einzelbauteile
  • Tatsächliche Eigenschaften des Bewertungsobjektes
  • Rechtliche Gegebenheiten
  • Öffentlich-rechtliche Situation
  • Erschließungssituation
  • Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation
  • Aktuelle Grundbuchangaben (Einholung aktueller Grundbuchauszug, mit Vollmacht)
  • Planungs- und baurechtliche Situation
  • Aufnahme von Bauschäden unter Berücksichtigung der Beseitigungskosten
  • Aktueller Katasterplan (Lageplan)
  • Plausibilisierung der Wohnfläche und Nutzfläche (Neuerstellung gegen Aufpreis möglich)
  • Berücksichtigung und Klärung Rechte Dritter (soweit rechtlich möglich)
  • Einsichtnahme und Auskunft Baulastenverzeichnis
  • Bodenwertermittlung gemäß § 16 ImmoWertV
  • Sachwertermittlung gemäß ImmoWertV (je nach üblicher Nutzung)
  • Ertragswertermittlung gemäß ImmoWertV (je nach üblicher Nutzung)
  • Vergleichswertermittlung gemäß ImmoWertV (je nach üblicher Nutzung)
  • Verfahrenswahl mit Begründung
  • Auskunft und Einsichtnahme Bebauungsplan
Gutachten für Immobilien

Wir erstatten Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:

  • Kauf oder Verkauf
  • Ehescheidung
  • Erben
  • Erbauseinandersetzung
  • Beleihungswertermittlung
  • Finanzierungswertermittlung
  • Zwangsversteigerung
  • Vermögensaufteilung
  • steuerliche Anlässe, Nachweis “niedriger gemeiner Wert” gem. § 198 BewG (Erbschaft, Entnahme, …)
  • Gegengutachten
  • Gutachtenüberprüfung
  • Vermögensübersicht
  • Enteignungs- / Entschädigungsverfahren

Gerne geben wir Ihnen in einem ersten Vorgespräch Empfehlungen welche Wertermittlung für Ihr Anliegen am besten geeignet ist.

Tobias Geipel

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