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Bei der Erstellung von Gutachten für Immobilien (Verkehrswertgutachten) ist der Inhalt durch die ImmoWertV vorgegeben. Dieser sollte exakt eingehalten werden um eine „wasserfeste“ Immobilienbewertung zu erstellen. Besonders für gerichtliche Zwecke ist hierbei kein Spielraum möglich. Der § 194 BauGB regelt dies mit dem folgenden Wortlaut: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Gerne geben wir Ihnen in einem ersten Vorgespräch Empfehlungen welche Wertermittlung für Ihr Anliegen am besten geeignet ist.
ImmoWerte Geipel
63619 Bad Orb
An der Heppenmauer 27
31061 Alfeld (Leine)
Kalandstraße 14