Zeit für Frühling
Tobias Geipel

Tobias Geipel

* Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Mieten und Pachten
* DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (S)
* TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden.
* DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)
* Fachreferent für Immobilienbewertung

Immobilienpreise in Bad Orb 2017

Die Preise sind in Bewegung. In vielen Gebieten scheint es als ob nach oben keine Grenzen mehr aufzeigbar sind.Bei genauer Beobachtung des Marktes fällt sofort auf, dass der Bereich von Einfamilienhäusern, als freistehende Häuser oder auch als Reihen- und Doppelhäuser wohl eine hohe Nachfrage zu verzeichnen hat aber kaum adäquates Angebot vorhanden ist.

In der Bewertung von Immobilien spiegelt sich diese Entwicklung oft im Bereich der Sachwertfaktoren wieder.Dies ist der Faktor welcher in der Regel vom zuständigen Gutachterausschuss abgeleitet wird und den Sachverständigen in der Immobilienbewertung zur Verfügung stehen. Die Faktoren dienen, vereinfacht dargestellt, zur Anpassung der Herstellungskosten einer Immobilie an den tatsächlichen auf den stichtagbezogenen Verkehrswert der Immobilie in Abhängigkeit des relativen Bodenwertes.

Dies geschieht in erster Linie durch Sachwertfaktoren welche sich auf die unterschiedlichen Grundstückswerte beziehen. So ist zum Beispiel der Faktor bei einem Bodenwert bis 49,- eines Grundstücks bei 0,89 bei einem vorläufigen Sachwert von 100.00,–. Dies bedeutet obwohl der vorläufige Sachwert einer Immobilie mit 100.000,– berechnet wurde entsteht durch die Anpassung an den tatsächlichen Markt ein Wert von nur noch 89.000,–. Dies ist gleich der Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Wenn jedoch der Bodenrichtwert für ein Grundstück bei 300,– pro m² liegt und der vorläufige Sachwert bei 200.000,– dann fällt hier ein Faktor von 1,42 an. Dies bedeutet es ergibt sich ein Verkehrswert von 284.000,–. Es ist leicht zu sehen, dass der Sachwertfaktor eine erhebliche Rolle in der Immobilienbewertung spielt.

Für den Bereich Bad Orb

Die neu veröffentlichen Faktoren für den Main-Kinzig-Kreis, und somit auch für Bad Orb, zeigen auch hier einen leichten Anstieg der Immobilienpreise. So war der Korrekturfaktor für ein Haus mit einem vorl. Sachwert im Jahr 2016 noch bei 1,16, in 2017 liegt dieser bereits bei 1,18. (Beispiel: Bodenwert 100,- bis 149,-/m² und vorl. SW 150.000,– Einfamilienhaus freistehend) Hierbei ergibt sich wohl nur eine Änderung im Ergebnis von 3.000,– Euro aber es ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

Bei der Betrachtung von Reihen- und Doppelhäusern fällt die Veränderung etwas mehr auf. Ein vorläufiger Wert im Jahr 2016, in Höhe von 300.000,– hatte hier eine Korrektur von 0,88 zur Folge. Somit 264.000,– Ergebnis. Das gleiche Haus im Jahr 2017 bewertet hat eine Korrektur von 0,94 und ein Ergebnis von 282.000,–. Dieser Unterschied von 18.000,– Euro macht den Anstieg der Immobilienpreise sehr deutlich.

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