Jahreskongress Immobilienbewertung 2020
Tobias Geipel

Tobias Geipel

* Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Mieten und Pachten
* DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (S)
* TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden.
* DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)
* Fachreferent für Immobilienbewertung

28. Jahreskongress Immobilienbewertung 16.-18.01.2020 – Fulda

Gestern, heute, morgen – Neues aus der Immobilienbewertung:

Was hat sich im vergangenen Jahr in der Immobilienbranche getan? Auf welche Neuerungen müssen Sie sich im nächsten Jahr einstellen?

Welche neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sind für Sie wichtig und welche Trends führen die Branche im neuen Jahr an?

Kaufpreisaufteilung im Zuge der steuerlichen Gebäudeabschreibung

– Was muss ein Bewertungssachverständiger beachten?

Kennen Sie als Bewertungssachverständige die bestehenden Regelungen zur Kaufpreisaufteilung für die Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage? Der Vortrag informiert über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen und stellt die dazugehörige BMF-Arbeitshilfe vor. Deren Grenzen und möglichen Anwendungsfehler werden praxisnah erläutert.

Ein Schwerpunkt wird die kritische Würdigung der BFH-Rechtsprechung zur fallabhängigen Verfahrenswahl sein. Dabei wird auch der Begriff des Gebäudewerts diskutiert.

Nach dem Vortrag können Sie einschätzen, ob Marktwertermittlungen zum Zwecke der Kaufpreisaufteilung ein mögliches Tätigkeitsfeld für Sie als Bewertungssachverständige/r sind.

LandR 19 – Orientierungsrahmen für die Ermittlung der Enteignungsentschädigung in der Landwirtschaft

(nur für Geübte) – Ein Einblick:

Die LandR 19 ist am 04.06.2019 veröffentlicht worden. Sie beschreibt die wesentlichsten Positionen und Vorgehensweisen im Zuge der Enteignungsentschädigung bei hoheitlichen Eingriffen in den landwirtschaftlichen Grundbesitz bzw. den eingerichteten landwirtschaftlichen Erwerbsbetrieben.

Sie verkürzt, wo mehr notwendig wäre, sie überspitzt, wo es dem Richtliniengeber dient. Was muss der Sachverständige bei der Anwendung der neuen LandR beachten und welche Kenntnisse sind über die Richtlinie hinaus unbedingt notwendig, um eine faire Ermittlung der angemessenen Entschädigung zu garantieren?

Bewertung landwirtschaftlicher Hofstellen im Rahmen der steuerlichen Betriebsaufgabe:

Der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft und das damit verbundene Höfesterben führen vermehrt zu steuerlichen Bewertungsanlässen. Die steuerliche Betriebsaufgabe, die Entnahme aus dem Betriebsvermögen und die Kaufpreisaufteilung stellen besondere Anforderungen an die Wertermittlung.

Die Aufteilung der Hofstellen in Betriebs- und Privatvermögen und der dazugehörende Grund- und Boden unterliegen eigenen Bewertungsvorschriften und fließen letztlich in eine steuerliche Gestaltung ein.

Mit Beispielen zur Bodenbewertung, zum Sach- und Ertragswert sowie von abgeleiteten Sachwertfaktoren

/Marktanpassungsfaktoren, Mieten und Liegenschaftszinssätzen wird der Sachverhalt veranschaulicht.

Schadstoffe von A-Z – Gefahren erkennen, bewerten und sich davor schützen

Fast jede Immobilie ist mit Schadstoffen wie Asbest, Formaldehyd oder Lösungsmittel belastet.

Wurden diese Schadstoffe bei der Bewertung immer erkannt und somit auch bewertet? Bin ich überhaupt in der Lage diese zu erkennen oder brauche ich Hilfe?

Kann bzw. muss ich mich als Gutachter vor Ort vor den jeweiligen Schadstoffen schützen?

Entwicklungen rund um das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

(JVEG)

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) steht vor seiner nächsten Novellierung. Grund genug, sich einmal mit den aktuellen Besonderheiten und Entwicklungen auseinanderzusetzen.

So bestätigt die Mitte 2019 veröffentlichte Marktanalyse zum JVEG im Auftrag des BMJV die Notwendigkeit tlw. erheblicher Vergütungsanpassungen für Sachverständigenleistungen. Das BMJV hat den Abschlussbericht als eine gute Grundlage für die geplante Gesetzesnovellierung bezeichnet.

Es bleibt aber weiterhin die Frage offen, inwiefern und wann das JVEG novelliert wird. Abgesehen von der bevorstehenden Novellierung gibt es aber auch weitere spannende Themen rund um das JVEG, so z.B. typische Fehler bei der Vergütungsabrechnung oder die minutengenaue Abrechnung der Sachverständigenleistungen. Unklarheit herrscht auch bei der Unterbeauftragung eines Sachverständigen durch den vom Gericht herangezogenen Sachverständigen.

Effizienz sticht Transparenz – Beispiele aus der Gutachtenpraxis

Die gutachterliche Praxis verlangt Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gutachten, und dies nicht nur im Sinne der “Gerichtssicherheit”, sondern auch bei Bewertungen für die Kreditwirtschaft.

Bei dem Versuch, Gutachten immer schneller und “effizienter” herzustellen, unterliegt man schnell der Versuchung, mit Textbausteinen alle aufsichtsrechtlich relevanten Inhalte abzubilden, ohne konkrete Informationen mitzuteilen.

Im Vortrag werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren Widerspiegelung an Beispiel-Gutachten aus der Praxis dargestellt.

Bewertung von Anlageimmobilien in den Jahresabschlüssen deutscher kapitalmarktorientierter Unternehmen

Anlageimmobilien bei deutschen kapitalmarktorientierter Unternehmen: Kreis der betroffenen Unternehmen & Bestand an Anlageimmobilien

Bilanzierung von Anlageimmobilien bei kapitalmarktorientierten Unternehmen

Fair Value von Anlageimmobilien im Detail: Vorgaben nach International Financial Reporting Standards und Vergleich mit Verkehrs- und Zeitwert

Ermittlung des Fair Value in angespannten Immobilienmärkten – Probleme und Zweifelsfragen

Neuerungen im Immobilienwertermittlungsrecht

Die anstehende Zusammenführung der nach Inkrafttreten der ImmoWertV 2010 veröffentlichten Einzelrichtlinien zur Verkehrswertermittlung einschließlich der noch nicht abgelösten Teile der WertR 2006 soll zum Anlass einer Neustrukturierung des Wertermittlungsrechts genommen werden:

Wesentliche Grundsätze der bewährten Richtlinien sollen in die ImmoWertV überführt werden; ergänzt werden soll die ImmoWertV künftig durch Anwendungshinweise.

Eine Ergänzung der ImmoWertV ist auch wegen der Grundsteuerreform hinsichtlich der Bodenrichtwertermittlung erforderlich.

Update Gewerbemietvertrag

In den zurückliegenden Monaten hat die Rechtsprechung zu einer Vielzahl von Themen aus dem Bereich Gewerbemietrecht teilweise weitreichende Entscheidungen getroffen.

Der Referent, Rechtsanwalt Thomas Herb, sichtet für Sie die neuesten Entscheidungen und bereitet Sie für Ihre tägliche Bewertungspraxis auf und präsentiert Ihnen im Rahmen des Kongresses folgende Schwerpunkte:

Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung auf Bestand des Mietverhältnisses, Ertragswert der gewerblichen Immobilie, Mietwertgutachten für eine gewerbliche Immobilie, Auswirkungen des Klimawandels auf den Immobilienwert, Sachwertverfahren bei gewerblichen Immobilien

Revision der Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte in kaufpreisarmen Lagen sind meist nur deduktiv abgeleitet worden. In Rheinland-Pfalz wurden die Bodenrichtwerte Anfang der achtziger Jahre bestimmt.

Deshalb ist es an der Zeit – ggf. auch im Hinblick auf das künftige Grundsteuermodell – insbesondere die Bodenrichtwerte in kaufpreisarmen Lagen zu überprüfen.

Der Vortrag gibt entsprechende Hinweise, die im Übrigen auch auf die Bodenwertermittlung im Allgemeinen – insbesondere in schwierigen Fällen – übertragbar sind.

Immobilienmarkt für Ferienimmobilien in Deutschland und seine Bestimmungsfaktoren

Die zunehmende Mobilität, Vermögenszuwächse und der mit der Urbanisierung einhergehende Gegentrend, als Ausgleich Zeit im ländlichen Raum verbringen zu wollen, führen zu einer stetig zunehmenden Nachfrage nach Ferienimmobilien.

Dabei stellt die saisonale Nutzung einerseits ein Abgrenzungsmerkmal zu etablierten Immobilienarten sowie eine Kernherausforderung im Management von Ferienimmobilien dar. In Urlaubsregionen stehen politische Entscheidungsträger damit regelmäßig vor der Herausforderung das Marktsegment dahingehend zu regulieren, dass trotz saisonalen Schwankungen und konkurrierenden Nutzungskonzepten einerseits der Tourismus floriert und andererseits auch dauerhafter und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

Gleichzeitig lassen sich in Deutschland starke regionale Unterschiede erkennen. Regionen wie beispielsweise an der Nord- und Ostsee mit prominenten Urlaubszielen wie Sylt, Rügen und dem Timmendorfer Strand unterscheiden sich hinsichtlich der Preis- und Nachfragestruktur zu alpinen Gebieten ebenso wie zu weiteren deutschen Urlaubsregionen erheblich.

Das neue Grundsteuer- und Bewertungsrechts nach der Reform

(GrStRefG)

Erläuterung des Gesetzespakets des Bundesgesetzgebers / Änderung des Grundgesetzes / Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts durch das Grundsteuer-Reformgesetz / Einführung einer sog. Grundsteuer C

Bewertung bei zurückliegenden Stichtagen

ImmoWertV als “Stand der Technik” auch bei weit zurückliegenden Stichtagen? Eine echte Herausforderung: Die Recherche und Feststellung der werterheblichen Zustandsmerkmale.

Schwierigkeiten bei der Beschaffung und Verwendung von Bewertungsdaten. Neue Anforderungen auf Grund der Rechtsprechung der Finanzgerichte?

Neues GebäudeenergieGesetz (GEG)

Das neue GebäudeEnergieGesetz “GEG” 2019 kommt! Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt die Regelungen der EnEV, des EnEG und des EEWärmeG zusammen, um einen einfacheren ordnungsrechtlichen Rahmen für Niedrigstenergiegebäude-Standards zu bilden. Für die energetischen Anforderungen an Gebäude gelten derzeit zwei Regelwerke. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält die bau- und anlagentechnischen Anforderungen an Gebäude. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

(EEWärmeG) bestimmt, dass bei neuen Gebäuden sowie bei Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand erneuerbare Energien zu Wärmeerzeugung in einem festgelegten Umfang zu nutzen sind. Das Nebeneinander dieser Regelwerke hat zu Problemen bei Anwendung und Vollzug geführt, zumal die beiden Regelwerke nicht vollständig aufeinander abgestimmt waren.

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