08.12.2023 – Die neue ImmoWertA. Nach über dreijähriger Vorbereitung wird das BMWSB die Muster-Anwendungshinweise zur Anwendung der ImmoWertV 2021 veröffentlichen und damit die Regelungen der ImmoWertV weiter erläutern und konkretisieren. Nach Aufhebung der bisherigen Richtlinien (VW-RL, EW-RL, SW-RL und BW-RL sowie WertR) zum 01. Januar 2022 ersetzen die Regelungen der ImmoWertA alle bisherigen Richtlinien.
Da die ImmoWertV 2021 deutlich umfangreicher und detaillierter die Immobilienbewertung zu regeln versucht, liegt es auf der Hand, dass auch die ImmoWertA einen großen Umfang hat.
In dem Trainingslager ImmoWertA wurden die wesentlichen Erläuterungen und Inhalte vorgestellt und in die Verfahren der Immobilienwertermittlung eingepasst. Besonders zu beachten sind
• die stark erweiterten Hinweise zur Modellkonformität
• die Regelungen zur Marktanpassung in den Abläufen aller Wertermittlungsverfahren
• die Ableitung der erforderlichen Daten und deren vollständigen Modellbeschreibungen
• detaillierte Abläufe der Wertermittlungsverfahren für Grundstücke, Eigentumswohnungen und Rechten
an Grundstücken
• die Definition der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale insbesondere mit Bezug auf die
erforderlichen Daten wie Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze
• die Beschreibungen zur Bildung von Bodenrichtwertzonen und deren Grundstücksmerkmale