Immobilienbewertung in Alfeld

Immobiliengutachter Linsengericht

Als neutraler Gutachter für Immobilienbewertung und nach DIN EN 17024 zertifizierter Sachverständiger erstellen wir Ihnen Kurzgutachten oder Vollgutachten gem. § 194 BauGB.

Gründe für die Bewertung einer Immobilie in Linsengericht

Es gibt verschiedene Beweggründe für eine Wertermittlung. Zum Beispiel im Fall des Verkaufs oder Ankaufs. Aber ebenso das Vererben oder die Berechnung eines möglichen Ausgleichs bei Trennung oder Scheidung. Sehr häufig dient ein Immobiliengutachten zur Vermögensübersicht.

Wertgutachten für:

Erbauseinandersetzung

Zur Aufteilung der Erbmasse im Bereich von Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) werden die Werte genau benötigt. Sehr zu empfehlen ist die Anfertigung von Gutachten im Vorfeld einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn sich die Parteien vorab auf einen Sachverständigen einigen, bleibt oftmals das gerichtliche Verfahren erspart. Vorschläge zur genauen Vorgehensweise können wir gerne besprechen.

Betreuung

Für den Betreuer ist es nahezu unerlässlich, ein Gutachten für den Verkauf einer Immobilie erstellen zu lassen. Er muss seine wirtschaftliche, vernünftige Handlungsweise gegenüber dem Betreuungsgericht darlegen können. Dies geschieht durch Vorlage eines geeigneten Gutachtens nach § 194 Baugesetzbuch. WICHTIG: Das Gutachten sollte vor dem Verkauf erstellt worden sein! Die genaue Vorgehensweise muss auf alle Fälle im Vorfeld mit dem Sachverständigen besprochen werden. 

Rechte und Belastungen

Die Belastungen einer Immobilie sind nicht zwangsweise im Grundbuch eingetragen. Ob Rechte und Belastungen in Abteilung II oder III des Grundbuchs bestehen, wird in einem Vollgutachten immer geprüft. Im Rahmen eines Kurzgutachtens kann dieses zusätzlich abgefragt werden. Ebenso das Baulastenverzeichnis.

Wer eine Immobilie kaufen möchte, ist mit einem Gutachten eines Sachverständigen gut beraten. Immobilien kauft man im Normalfall nicht jeden Tag und sollte eine Fachkraft zu Beurteilung des Gebäudes hinzuziehen. Schnell können Schwachstellen, Bauschäden oder Baumängel aufgezeigt werden und der Marktwert der Immobilie berechnet werden.

Baumägel und Bauschäden

Die Erkennung von Mängel und Schäden sind Bestandteil in einem Kurz- oder Vollgutachten. Je nach Auftragsart werden Schäden und Mängel pauschal oder im Detail berücksichtigt. In vielen Häusern sind Risse, Feuchtigkeit oder Schimmel vorhanden.

Steuer - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert einer Immobilie gegenüber der Finanzbehörde nachzuweisen. Der Paragraf 198 Bewertungsgesetz sieht hierfür ein Gutachten von einer Person, welche durch eine akkreditieren Stelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 (sind wir) zertifiziert worden ist, vor. Ebenso berechtigt zur Vorlage eines Gutachtens sind Personen durch eine staatliche Bestellung.

Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung
Tobias Geipel

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Ob Gutachten, Kurzbewertung oder Kaufberatung, wir bewerten Immobilien in:

Bad Orb, Alfeld (Leine), Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Gelnhausen, Wächtersbach, Jossgrund, Gründau, Hanau, Schlüchtern, Brachttal, Linsengericht, Maintal, Bad Vilbel, Bad Nauheim, Friedberg, Butzbach, Karben, Büdingen, Bad Salzdetfurth, Bockenem, Diekholzen, Duingen, Elze, Freden, Giesen, Gronau, Grünenplan, Harsum, Hildesheim, Lamspringe, Sibbesse, Söhlde, Bruchköbel, Freigericht, Eime, Erlensee, Langenselbold, Rodenbach, Steinau an der Straße, Sinntal, Hasselroth, Birstein, Neuberg, Flörsbachtal, Delligsen

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