Teilnahmebescheinigung_WW01_30._Jahreskongress_Immobilienbewertung_2022_1
Tobias Geipel

Tobias Geipel

* Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Mieten und Pachten
* DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (S)
* TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden.
* DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)
* Fachreferent für Immobilienbewertung

Jahreskongress Immobilienbewertung 2022

2022 – Jahreskongress der Immobilienbewertung Firma Sprengnetter

Aus dem Inhalte der Vorträge:

Gestern, heute, morgen – Neues aus der Immobilienbewertung
(45 min.)

Was hat sich im vergangenen Jahr in der Immobilienbranche getan? Auf
welche Neuerungen müssen Sie sich im nächsten Jahr einstellen?
Welche neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sind für Sie wichtig und
welche Trends führen die Branche im neuen Jahr an? Unser hauseigener
Experte für Immobilienwertung Dipl.-Ing. (Assesor) Sebastian Drießen
zeigt in seinem Vortrag auf, welche Besonderheiten in der
Wertermittlung im letzten Jahr zu beachten waren, welche zum
gegenwärtigen Moment im Fokus liegen und welche in der Zukunft auf
Sie warten.

Inhalte nach MaBV:

A 3. Rechtliche Grundlagen
B 2. Rechtliche Grundlagen

Novellierung des Immobilienwertermittlungsrechts
(45 min.)

Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 ist ab 1. Januar 2022,
unabhängig vom Wertermittlungsstichtag, anzuwenden. Durch die sehr
umfangreiche Novellierung wird die bisherige
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) von 2010 sowie die
verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwert-, Sachwert-, Vergleichswert-,
Ertragswert- und Wertermittlungs-Richtlinien 2006) durch eine
vollständige überarbeitete ImmoWertV abgelöst.

Die Erstellung der ImmoWertV wurde in der Fachwelt kontrovers
diskutiert. Mit der Novellierung soll erreicht werden, dass die
Regelungen zur Immobilienwertermittlung gleichsam aus einem Guss
neu gefasst werden. Dabei soll zum einen die erstrebte einheitlichere
Anwendung der Grundsätze der Wertermittlung gewährleistet werden.
Zum anderen soll die Übersichtlichkeit des Wertermittlungsrechts
verbessert werden. Zusätzlich zur ImmoWertV 2021 sollen
Anwendungshinweise (ImmoWertA) bekannt gegeben werden. Diese
werden jedoch keinen Regelungscharakter haben.

Zu den ImmoWertA liegt derzeit lediglich ein Entwurf vor. Unser
Referent Dr. Rolf Blechschmidt betreut im Bundesministerium des
Inneren, für Bau und Heimat (BMI) das Wertermittlungsrecht und
beleuchtet die Novellierung aus Sicht des Ministeriums. Ferner bringt er
„Insights“ für die Anwendungshinweise mit.

Inhalte nach MaBV:

A 3. Rechtliche Grundlagen
B 2.1 Bürgerliches Gesetzbuch

ImmoWertV Novelle – ein kritischer Kommentar
(45 min.)

Dr. Hans Otto Sprengnetter ist Gründer und Leiter von Sprengnetter
Immobilienbewertung, der in Deutschland führenden Institution in der
Komplettbetreuung von Bewertungssachverständigen (Akademie,
Zertifizierung, Marktdaten, Fachliteratur, Software). Der öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige ist seit 1974 in der Ausbildung
von Bewertungssachverständigen tätig und war viele Jahre
Hochschullehrer im Bereich der Immobilienbewertung.

Von 1972 bis 1979 entwickelte er eine „gesamtheitliche
marktorientierte Wertermittlungstheorie“ und anschließend eine Vielzahl
darauf aufbauender Methoden zur Lösung von Einzelproblemen. An
Sprengnetters Theorie wurden später die deutschen normativen
Regelungen zur Immobilienbewertung (BauGB, ImmoWertV, BewG, viele
Richtlinien) angepasst. Gemeinsam mit Sebastian Drießen erarbeitete er
die Stellungnahme zum Referentenentwurf. In seinem Vortrag resümiert
er mehr als 30 Jahre Wertermittlungsrecht, was an der ImmoWertV
Novelle gelungen ist und was seiner Ansicht nach immer noch nicht
ausreichend berücksichtigt oder umgesetzt worden ist.

Inhalte nach MaBV:

A 2.4 Die Wertermittlung
B 1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung
(45 min.)

Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurde
beschlossen und tritt Anfang 2022 in Kraft. Mit der umfassenden
Novellierung wird die Barrierefreiheit als neues Ausstattungs- und
Qualitätsmerkmal in § 2, Pkt. 11d erstmals explizit genannt und ist
Grundlage für die Wertermittlung.

Immobilienbewerter, Architekten und Sachverständige müssen zukünftig
bei jeder Wertermittlung auch die Barrierefreiheit des jeweiligen
Objektes klären und bewerten, d.h. prüfen, ob die Anforderungen an die
bauliche Barrierefreiheit erfüllt sind. Diese Anforderungen variieren
jedoch stark und sind je nach Gebäudeart und Nutzung unterschiedlich.
Entsprechend schwierig ist es, den Gebäudebestand in Bezug auf die
geltenden Standards richtig einzuschätzen und Mehr- oder Minderwerte
zu ermitteln.

Eine mangelhafte oder unzureichende Barrierefreiheit führt zu einem
negativen Werteinfluss und kann im schlimmsten Fall bis hin zur
Nutzungsuntersagung für Betreiber gehen. Die Nachrüstung von
Barrierefreiheit im Bestand ist je nach Bauart, Eigentumsverhältnissen
(WEG), Grundstückgrenzen etc. oftmals komplex und kann
unterschiedlich aufwändig und damit kostenintensiv sein. Entsprechend
groß ist der Einfluss einer mangelhaften Barrierefreiheit auf den
Immobilienwert.

Dipl.-Ing. (FH) Lutz Engelhardt ist Herausgeber und Autor des “Atlas
barrierefrei bauen”, Architekt und Fachplaner für barrierefreies Bauen
und Sachverständiger für Immobilienbewertung. In seinem Vortrag
beleuchtet er die Thematik und gibt praktische Anwendungstipps bei der
Einschätzung von Aufwänden und Kosten bei Nachrüstungen und
Umbauten. Er ist Gründer des Factus 2 Instituts: Forschungs- und
Seminarinstitut für Barrierefreies Bauen. Zudem ist er als Referent tätig

Inhalte nach MaBV:

A 3.3 Wohnungseigentumsgesetz
B 2. Rechtliche Grundlagen

Wettbewerbsrecht und Datenschutz, zwei vernachlässigte
Rechtsthemen mit bösen Stolperfallen

(45 min.)

Trotz mehr als drejähriger Geltung der DSGVO sind bis heute
wesentliche Fragen zur Abgrenzung zwischen Datenschutzrecht und
Wettbewerbsrecht ungeklärt. Dazu gibt es divergierende
Rechtsprechung der Instanzgerichte, teilweise sind Fragen bereits dem
EuGH als dem zuständigen europäischen Gericht vorgelegt worden.

Neben denjenigen Rechtsfolgen, die in den Zuständigkeitsbereich der
Aufsichtsbehörden fallen – insbesondere Bußgelder – ist nach wie vor
höchst praxisrelevant, ob und unter welchen Voraussetzungen
Datenschutzverstöße im Zivilrechtsweg von Wettbewerbern oder
Verbänden als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) geltend gemacht werden können. Vorrangig dürfte
es dabei um Unterlassungsforderungen nach § 8 Abs. 1 UWG gehen,
verbunden mit inhaltlich immer weiter gehenden Beseitigungspflichten
und der Erstattung von Abmahnkosten.

Was ist richtig? Wie häufig verbietet sich auch hier eine Schwarz-Weiß-
Betrachtung. Vielmehr kommt es auf den abgemahnten
Lebenssachverhalt an. Denn selbst die Befürworter eines Ausschlusses
wettbewerbsrechtlicher Ansprüche für Mitbewerber bei DSGVO-
Verstößen erkennen an, dass in diesem Zusammenhang durchaus
Wettbewerbsverstöße nach den „normalen“ Regelungen denkbar sind,
wenn zusätzliche Unlauterkeitsmerkmale vorliegen. Ein DSGVO-Verstoß
entfaltet also nicht per se eine Anwendungssperre für das UWG. In den
Blickpunkt geraten dabei beispielsweise aggressive geschäftliche
Handlungen nach § 4a UWG (z.B. durch Nötigung und Druck), die
gezielte Behinderung von Mitbewerbern nach § 4 Nr. 4 UWG oder
unzulässige Belästigungen, § 7 UWG. Dies und mehr präsentiert
Rechtsanwalt Sven R. Johns im Rahmen seines Vortrages.

Inhalte nach MaBV:

A 4. Wettbewerbsrecht
B 8.1.3 Datenschutz

Schwarzbauten
erkennen und
nachträglich
genehmigen
(45 min.)

Wie erkennen Sie Schwarzbauten? Welche Auswirkungen haben sie auf
den Wert einer Immobilie? Ist eine nachträgliche Genehmigung möglich?
Unsere Referentin Stephanie Schäfer hat die häufigsten Fragen für Sie
zusammengefasst!

Im Detail erfahren Sie, wie Sie ein ungenehmigt gebautes Gebäude
erkennen und wie Sie nachträglich einen Schwarzbau legalisieren lassen
können. Und was kostet es eigentlich, einen Schwarzbau nachträglich
genehmigen zu lassen? Kommen Strafzahlungen, und falls ja, in welcher
Höhe, auf Sie zu? Wird hierfür ein Architekt benötigt? Welche
Anforderungen stellt das Bauamt? Und wie finde ich überhaupt heraus,
welcher Bestand genehmigt ist?

Geldwäsche durch Wohnungskauf gehört zum Geschäftsmodell von
Großfamilien. Makler sind bei diesen Praktiken oftmals hoffnungslos
überfordert. Unsere beiden Profis in Sachen Geldwäsche präsentieren
Ihnen im Rahmen eines kurzweiligen Vortrags wie Clan-Kriminalität,
Geldwäsche und Makler-Haftung zusammenhängen und wie sie sich als
Makler schützen können!

Inhalte nach MaBV:

A 1.3 Kundenbetreuung
B 2. Rechtliche Grundlagen

BelWertV-Novelle:
Änderungsentwurf im
Fokus
(45 min.)

Im Rahmen der „Ersten pfandbriefrechtlichen Änderungsverordnung“
soll auch die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geändert
werden. Am 2. Juli 2021 hat die BaFin den Entwurf der Änderungen zur
Konsultation gestellt.

Unser Referent und Bewertungsexperte Prof. Dr.-Ing. Markus Staiber hat
den Änderungsentwurf exklusiv für Sprengnetter unter die Lupe
genommen und präsentiert Ihnen im Rahmen seines Vortrags praxisnah
und lebendig die anstehenden Änderungen und diskutiert gemeinsam
mit Ihnen die Kritikpunkte und Auswirkungen.

Inhalte nach MaBV:

A 1. Kundenberatung
B 2. Rechtliche Grundlagen

Bodenrichtwert
ermittlung im
Außenbereich
(45 min.)

Für die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Wohnbauflächen im
Außenbereich stehen regelmäßig keine Kauffälle von unbebauten
Grundstücken zur Verfügung. Ihre Ermittlung bedeutet also die
Wertermittlung in kaufpreisarmen Lagen und erfordert die Ableitung von
Bodenwerten aus Verkäufen bebauter Grundstücke. Zugleich werden
Umrechnungskoeffizienten benötigt, die die Abhängigkeit des
Bodenwertes von der Grundstücksgröße beschreiben.

Dies lässt sich durch Ausgleichung nach der Methode der kleinsten
Quadrate ermitteln. Dennis Lommerzheim, Masterstudent an der HAWK
Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, hat die Thematik
im Rahmen seiner Master-Thesis gemeinsam mit Prof. Dr. Florian
Hackelberg beleuchtet. Prof. Dr. Hackelberg präsentiert im Rahmen
seines Vortrags die Ergebnisse und Erkenntnisse.

Inhalte nach MaBV:

A 2.4 Die Wertermittlung
B 2.1.4 Grundstücksrecht

Aktuelle Fälle von
Baumängeln und
Bauschäden in der
Wertermittlung
(45 min.)

Gemäß ImmoWertV sind Baumängel und Bauschäden bei der
Verkehrswertermittlung eines Grundstücks marktgerecht zu
berücksichtigen. In Ballungszentren, also Gegenden mit hohem
Bodenrichtwertniveau, führt die zunehmende Nachfrage nach
Immobilien zu erheblichen Preissteigerungen. Das Angebot wird immer
knapper. Aus diesem Grund wirken sich Baumängel und Bauschäden in
diesen Gebieten wenig bis gar nicht auf den Kaufpreis aus. Dennoch
reagiert der Markt bei einigen Schäden, wie etwa
Feuchteerscheinungen, durchaus emotional.

Für Immobiliensachverständige ist es daher essentiell, das eigene
Gutachten bzw. den Ansatz der Bauschäden nachvollziehbar
aufzubauen. In den Richtlinien und der Fachliteratur gibt es hierzu kaum
Ansatzpunkte. In der ImmoWertV wird zwar ein marktgerechter Ansatz
der Bauschäden gefordert, es gibt aber bislang keine wirklich validen
und verwertbaren Marktuntersuchungen zu diesem Thema.

In enger Zusammenarbeit mit den Gutachterausschüssen hat die
Autorin einen neuen Fragebogen zur künftigen Erfassung von relevanten
Daten erarbeitet. Zudem werden zahlreiche Datensätze der
Gutachterausschüsse hinsichtlich Bauschäden erstmals ausgewertet.
Diese Auswertung gibt – getrennt nach Teilmärkten (Einfamilienhaus,
Mehrfamilienhais etc.) – Aufschluss darüber, inwieweit die Bauschäden
eine Einfluss auf die Kaufpreisbildung in Ballungsgebieten,
Randgebieten und auf dem Land haben.

In ihrem Vortrag betrachtet Dipl.-Ing. Daniela Unglaube den Werteinfluss
von Bauschäden sehr differenziert und präsentiert einen aktuellen blick
auf das derzeitige Marktgeschehen.

Inhalte nach MaBV:

A 2.4 Die Wertermittlung
B 6.3 Erkennen von Mängeln

Immobilienmarkt und
Wertermittlung in
Deutschland –
Transparenz oder
Nebel?
(45 min.)

Bei seit 2009 stetig steigendem Geldumsatz sind die Transaktionszahlen
seit 2015 konstant bzw. leicht rückläufig. Der größte Teil des
Geldumsatzes wird in Wohnimmobilien investiert (rund 67%). Die Preise
für Wohnimmobilien steigen weiter an, wobei ohnehin teure Lagen die
stärksten Preiszuwächse aufweisen. Die starken Preissteigerungen sind
sowohl der guten wirtschaftlichen Gesamtsituation als auch dem lang
anhaltenden niedrigen Zinsniveau geschuldet. In den größten deutschen
Städten legten die Preise besonders stark zu. Der Druck auf den
Wohnungsmarkt bleibt hoch und das fehlende Angebot wirkt weiter
preistreibend. Auch in der Corona-Situation hat sich die Lage nicht
merkbar verändert. Es ist derzeit nicht erkennbar, dass sich diese
Entwicklung abschwächt.

Immobilienmarkt- bzw. Grundstücksmarktberichte sind grundlegende
Übersichten über den bebauten und unbebauten Grundstücksmarkt und
werden von Gutachterausschüssen regelmäßig für deren kompletten
Zuständigkeitsbereich herausgegeben. Sie können auf der einen Seite
Angaben zur allgemeinen Marktentwicklung und auf der anderen Seite
die für die Wertermittlung erforderlichen Daten enthalten. Die
Darstellung der Ergebnisse der Auswertung und Analyse des
Grundstücksmarktes in Grundstücksmarktberichten umfasst
schwerpunktmäßig Transaktionen von bebauten und unbebauten
Grundstücken. Die Auswertung des Marktvolumens (Kauffallzahlen,
Flächen- und Geldumsätze) erfolgt differenziert in verschiedene
Teilmärkte.

Unser Referent Peter Ache, Leiter des DVW, AK
„Immobilienwertermittlung“ ist ein absoluter Spezialist im Themenfeld
der Immobilienmarktberichte und lässt die Teilnehmenden an seinem
Erfahrungsschatz teilhaben. Er zeigt die Herausforderungen und
Anforderungen und geht dabei gezielt auf Inhalte, Transparenz der
Datenherkunft, Ableitungsmethoden und Veröffentlichung von
Immobilienmarktberichten ein.

Inhalte nach MaBV:

A 2.4 Die Wertermittlung
B 1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

Von Marktrichtwerten
zu
Immobilienrichtwerten
(45 min.)

Seit mehr als zwei Jahrzehnten konnten die Teilnehmer am
Immobilienmarkt in Düsseldorf Erfahrungen mit der Ermittlung und
Anwendung von sogenannten Marktrichtwerten sammeln.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und einer
Vereinheitlichung der für die Marktwertermittlung erforderlichen Daten
der Gutachterausschüsse in NordrheinWestfalen (NRW) hat sich der
Gutachterausschuss in der Landeshauptstadt Düsseldorf entschieden,
die Erfolgsgeschichte der Marktrichtwerte unter dem Begriff
Immobilienrichtwerte weiter zu führen. Beides sind durchschnittliche
Lagewerte für Immobilien und mit Bodenrichtwerten vergleichbar.

In diesem Vortrag von Dr. Kathrina Völkner (stv. Vorsitzende des
Gutachterausschusses der Landeshauptstadt von NRW – Düsseldorf)
wird die Entstehung und Entwicklung der Düsseldorfer Marktrichtwerte
bis zu ihrer Umbenennung in Immobilienrichtwerte aufgezeigt. Dabei
wird auf die Vorzüge der sogenannten „Düsseldorfer Türmchen” und die
Definition von Immobilienrichtwerten eingegangen.

Inhalte nach MaBV:

A 2.2 Preisbildung am Immobilienmarkt
B 1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

Was bringt das Baul
andmobilisierungs
gesetz?
(45 min.)

Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland
(Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14. Juni 2021 ist am 22. Juni 2021
im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1802) verkündet worden.

Es ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten. Mit dem
Baulandmobilisierungsgesetz wurde und wird das Ziel verfolgt, die
Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung
bezahlbaren Wohnens zu unterstützen und hierfür das
Bauplanungsrecht zu verbessern. Diesbezüglich wird zum einen
angestrebt, dass Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren können,
und zum anderen sollen die Möglichkeiten des Flächenzugriffs der
Gemeinden gestärkt werden. Damit wird schließlich das Ziel verfolgt,
dass das Wohnen infolge eines gesteigerten Baulandangebots auch für
geringer verdienende Einkommensgruppen wieder bezahlbarer wird.

Unser Experte Dr. Torben Stefani erläutert die Veränderungen und zeigt
auf, welche Auswirkungen das Gesetz mit sich bringt.

Inhalte nach MaBV:

A 2.3 Objektangebot und Objektanalyse
B 2. Rechtliche Grundlagen

Trend zur
Onlineberatung –
Gamechanger
Digitalisierung?
(45 min.)

Innovationen überschlagen sich und die digitale Kommunikation wird
immer schneller. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, Ihnen nicht nur zu
zeigen, wie Sie werben, sondern auch, wie Sie in Zukunft Werbekanäle
bewerten und als Chance für Ihr Marketing erkennen können.

Der Fisch auf dem Teller ist zwar schön und macht satt, aber wir
möchten Ihnen zeigen, wie Sie angeln, denn dann haben Sie auch
morgen, übermorgen und in fünf Jahren etwas, was Sie voranbringt.

In diesem Sinne – holen Sie schon mal die Angel, wir gehen fischen! Kim
Weinand, EDV-Sachverständiger, Informatiker, diplomierter IT-Referent,
Softwareentwickler, Onlinemarketing Manager, zertifizierter AdWords-
Experte, Sachbuch-Autor, Dozent, Speaker sowie Unternehmer zeigt in
seinem Vortrag spannende Innovationen auf und gibt zudem praktische
Tipps für ihr individuelles Online-Marketing als Sachverständiger.

Inhalte nach MaBV:

A 1.2 Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/Kundensituation
B 3. Kaufmännische Grundlagen

Wenn
Immobilienwerte
baden gehen
(45 min.)

Besonderheiten und Herausforderungen von Flut- und
Hochwasserschäden in der Bewertung und Sanierung, bezugnehmend
auf die aktuelle Katastrophe aus Juli 2021.

Inhalte nach MaBV:

A 2.4 Die Wertermittlung
B 3.3.2 Verwaltung von Konten

Workshops
Umfang jeweils mindestens 30 min.

Tina Uhlig: Sprengnetter Books: Online, digital und jederzeit verfügbar.
Antje Tormanski: Besonderheiten in der Wertermittlung – Praktische Fälle bei der
Gutachtenerstellung
Christian Sauerborn: Wohnimmobilienmarkt Aktuell
Dr. Jürgen Gante: Mietspiegelreform 2021
Susanne Lühmann: Berufshaftpflichtversicherung
Matthias Mand: Digitale Objektanalyse und Kostenermittlung für ein Gutachten am
Beispiel eines stillgelegten Neubaus
Marcus Wetzel: Die nächste Generation Baufinanzierung
Daniel Menges: Ermittlung des Unternehmenswertes eines gewerblichen Garten- und
Landschaftsbaubetriebes
Stefan Münch: Treffen Sie stichhaltigere Voraussagen!
Carsten Nessler: Umgang mit Schäden
Eckhard Vandersee: Sprengnetter AKUK
Sascha Prinz: Gebäude-Versicherungswertermittlung nach Sachwertrichtlinie bzw.
NHK 2010
Bianca Grünert: Selbstmarketing für Sachverständige – Wie man es schafft mehr
Anfragen und Aufträge zu erhalten!
Michael Roscher: Aktuelle Entwicklungen in der steuerlichen Wertermittlung
Sabina Köster: Stimme als Erfolgsfaktor
Johannes Cloerkes: Photovoltaikanlagen und deren praktische Bewertung
Sebastian Drießen: Das Sachwertverfahren nach neuer ImmoWertV
Dr. Karsten Schröter: Modelkonformität bei der Ermittlung des Sachwertfaktors und
des Nachhaltigkeitsfaktors im Sachwertverfahren
Thomas Mußhoff: ProSa Praxistipps – ProSa gestern, heute und morgen
Robin Drews: Einstieg in die Welt von ProSa!
Axel Uhrmacher: Der Gläubiger mit Rechtskenntnissen setzt sich durch!
Bettina Weidenbach: Weiterbildung bei und mit Sprengnetter
Thomas Mußhoff: Die ImmoWertV 2021 und die Umsetzung in ProSa
Markus Morische: Das Wertermittlungsgutachten bei Erbrechtsauseinander-
setzungen
Eckhard Vandersee: ImmoWertV 2021 – Was ändert sich für die
Gutachterausschüsse?
Nicole Schneider: Würdigung der Verfahrensergebnisse
Uwe Loose: BoG – Änderungen durch die ImmoWertV 2021
Andreas Schulten: Die virulenter werdende Bodenfrage
Stefan Münch: Kurzbewertung effizient erstellen
Stefan Krüll: Grundstücksmarktberichte – Anwendung in der Praxis

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