Erben und Vererben
Tobias Geipel

Tobias Geipel

* Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Mieten und Pachten
* DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (S)
* TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden.
* DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)
* Fachreferent für Immobilienbewertung

Geschwister auszahlen – Elternhaus geerbt oder übernehmen?

Sehr häufig werden wir beauftragt, wenn das Elternhaus oder eine gemeinsam geerbte Immobilie durch einen Geschwisterteil übernommen werden soll. Schnell stellt sich hierbei die Frage welcher Auszahlungspreis angebracht ist. Nicht selten fangen die Streitigkeiten bei Geschwistern mit der Übernahme, Überschreiben oder Erben einer Immobilie an. Wenn keine detaillierte Berechnung des Immobilienwertes im Vorfeld erfolgt kann es durchaus geschehen, dass sich ein Geschwisterteil übervorteilt fühlt.

Hierfür ist es wichtig den Wert der Immobilie mit Sorgfalt zu wählen. Auf keinen Fall sollte hier ein Preis “gewürfelt”werden. Immobilienbewertung ist auch nicht mit online-Tools oder Portalen machbar. Diese Tools oder Portale haben Ihre Immobilie nie gesehen, und jede Immobilie ist unterschiedlich. Die Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, sowie werthaltig richtig bemessen sein.

Als zertifizierter Sachverständiger (DEKRA und DIN EN 17024) bieten wir Ihnen hierzu eine Kurzbewertung an. Mit dieser Art der Bewertung haben Sie eine detaillierte Angabe und Berechnung zum tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie. Die Berechnung erfolgt gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Und dies unabhängig von neutraler Stelle. Dieser Weg wird sehr oft beim Überschreiben des Elternhauses oder der gemeinsam geerbten Immobilie gewählt. Eine unabhängige schriftliche Kurzbewertung sichert allen Geschwisternteile die nötige Sicherheit und Neutralität zu.

Bedenken Sie, dass es bei einer Hausübertragung, Hausübernahme oder auch Schenkung wesentlich auf den richtig berechneten Verkehrswert der Immobilie ankommt. Mit Sicherheit sollen sich alle Beteiligten auch in Zukunft gut verstehen. Darum prüfen Sie genau zu welchem Betrag die Immobilie übernommen werden kann oder soll.

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