Erben und Vererben
Tobias Geipel

Tobias Geipel

* Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie Mieten und Pachten
* DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert (S)
* TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden.
* DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)
* Fachreferent für Immobilienbewertung

Erben und Vererben von Immobilien

Das Erben und Vererben von Immobilien ist immer häufiger eine Rechtsfrage die nach Tod des Erblassers bei Gericht landet. Sobald mehrere Erbberechtige vorhanden sind ist sehr oft ein Rechtstreit über das Erbe die Folge. Besonders im Bereich von Immobilien ist dies ein erstzunehmender Bereich da es hierbei oft um das Hauptvermögens des Erblassers geht. Häufig wird zu Lebzeiten ein Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung an ein Kind verschenkt und dessen Schwester oder Bruder erhält hierfür einen “anderen” Wertausgleich oder andere Immobilie. Nur in wie weit ist dieser Anteil gleichwertig. Auch wenn zum Zeitpunkt des Schenkens sich alle einig sind, bedeutet dies nicht dass es immer so bleiben muss.

Wird gar eine Immobilie an einen Dritten verschenkt und verstirbt der Verschenker innerhalb von 10 Jahren so kann das Thema Pflichtteilergänzungsanspruch (§ 2325 Abs. 1 BGB) ganz schnell zur Streitfrage werden. Ebenso wenn sich der Verschenker ein Nießbrauch oder Wohnungsrecht an der verschenkten Immobilie hat einräumen lassen. Auch dies ist keine Seltenheit.

Vorgenanntes sind nur einige Punkte die mit Ruhe und im Vorfeld bei dem Gedanken von Erben und Vererben von Immobilien berücksichtigt werden sollten. Häufig müssen in vorgenannten Fällen Gutachten für zurückliegende Stichtage von Sachverständigen erstellt werden. Aber wer kann schon genau sagen wie das Haus oder die Wohnung vor x-Jahren ausgesehen hat.

Für solche Fälle ist es sehr zu empfehlen zum Zeitpunkt der Schenkung bereits ein Gutachten erstellen zu lassen. Somit wird der tatsächliche Wert festgestellt und eine Anzweifelung im Nachhinein wird etwas schwerer. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen zu erstellen ist. Die Qualität lässt sich zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachweisen. Eine sogenannte Marktwertermittlung (wie sie auch von Immobilienmaklern angeboten werden) ist hierfür sicherlich nicht ausreichend. Vielmehr geht es um Berücksichtigung der aktuellen Bewertungsrichtlinie der ImmoWertV.

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